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Geschäftsbedingungen

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Anwendung

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf von Dienstleistungen und anderen Produkten, die von Exigo A/S, CVR No. 33 36 97 78 (nachstehend als “Exigo” bezeichnet) mit den Kunden dieses Unternehmens geschlossen werden.

Zusätzlich zu diesen Geschäftsbedingungen ist ABR89 anwendbar, sofern in den Geschäftsbedingungen oder der Vereinbarung mit dem Kunden nicht von ABR89 abgewichen wird.

Gültigkeit

Die Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Januar 2011 und gelten mangels anderer schriftlicher Vereinbarung für den Verkauf von Dienstleistungen und Produkten, die Exigo dem Kunden nach diesem Datum zur Verfügung stellt.

Vorbehaltlich späterer Änderungen der Geschäftsbedingungen. Die aktualisierten Geschäftsbedingungen von Exigo sind auf der Exigo-Website www.exigo.dk verfügbar.

Abschluss des Abkommens

Angebote von Exigo verfallen 30 Tage ab dem Datum der Einreichung. Angebote können jedoch jederzeit widerrufen oder geändert werden.

Ein Angebot gilt als angenommen, wenn 1) die Auftragsbestätigung von Exigo in Fällen abgegeben wird, in denen der Kunde die Bestellung ohne vorheriges Angebot von Exigo aufgegeben hat, oder 2) bei schriftlicher Annahme des Kunden oder bei Zahlung der ersten Rate durch den Kunden gemäß einem Angebot von Exigo.

Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders angegeben, sind alle Preise exkl. MwSt.

Exigo führt Aufgaben entweder zum Festpreis (Angebot) oder nach stündlicher Bezahlung aus.

Der Stundensatz ist in der aktuellen Preisliste von Exigo angegeben. Die Arbeit wird monatlich nachträglich in Rechnung gestellt, zusammen mit einer Aufstellung der aufgewendeten Zeit. Der Stundensatz wird ein (1) Mal pro Jahr pro Jahr zum 1. Januar mit der Entwicklung des Lohnindex für den privaten Sektor angepasst.

Die Zahlungsfrist beträgt acht (8) Tage ab Rechnungsdatum. Bei verspäteter Zahlung werden Zinsen ab Beginn der Zahlungsfrist mit 2% pro angefangenen Monat berechnet.

Bei verspäteter Zahlung ist Exigo berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist und ohne Haftung die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden in Bezug auf das konkrete Projekt oder in Bezug auf sonstige Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien auszusetzen. Der Kunde erhält eine schriftliche Benachrichtigung, wenn Exigo das Projekt anhält.

Erhält der Kunde am vereinbarten Tag keine Leistung, ist die Zahlung trotzdem so zu leisten, als ob die Lieferung vereinbarungsgemäß erfolgt wäre.

Wenn vereinbart wurde, dass eine Dienstleistung in mehreren Teillieferungen zu erbringen ist und vereinbart wurde, dass dem Kunden nach Lieferung der letzten Teillieferung die Rechnung gestellt werden muss, ist Exigo berechtigt, Teillieferungen vorab abzurechnen, wenn der Kunde den Zeitpunkt der Teillieferung auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt und die Teillieferung zu diesem Zeitpunkt bereits, wie zuvor vereinbart, fertigestellt war.

Der vereinbarte Leistung

Exigo ist verpflichtet, dem Kunden die in Exigos Angebot, der Lösungsbeschreibung oder der Vereinbarung der Parteien beschriebene Dienstleistung zu erbringen.

Vor Beginn der Arbeiten von Exigo ist der Kunde dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass das Angebot, die Lösungsbeschreibung oder die Vereinbarung der Parteien von Exigo für die vom Kunden bestellte Dienstleistung vollständig ist. Der Kunde trägt somit die volle Verantwortung dafür, dass das Projekt im Angebot, in der Lösungsbeschreibung oder in der Vereinbarung der Parteien eindeutig und umfassend beschrieben wird, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Änderungen der Lösungsbeschreibung, des Angebots oder der Vereinbarung müssen von den Parteien schriftlich vereinbart werden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde die volle Verantwortung dafür, dass die Änderung des Projekts in einer Lösungsbeschreibung eindeutig und umfassend beschrieben wird.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, alle erforderlichen Informationen zum Projekt bereitzustellen.

Soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist, enthält der Service von Exigo keine Beratung zu den baulichen Bedingungen des Projekts, der Statik oder der Bemaßung, und Exigo übernimmt keine Verantwortung dafür.

Zeitplan

Wenn ein Zeitplan zwischen den Parteien vereinbart wurde, ist Exigo dafür verantwortlich, das Projekt gemäß dem Zeitplan durchzuführen.

Wenn kein Zeitplan vereinbart wurde, muss das Projekt mit der Geschwindigkeit durchgeführt werden, die je nach Umfang des Projekts und den Umständen angemessen ist.

Zusammenarbeit während der Ausführung der Arbeit

Das Projekt muss in Absprache zwischen den Parteien durchgeführt werden. Konsultationen müssen durch regelmäßigen Kontakt zwischen den Kontaktpersonen der Parteien stattfinden.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde für die Koordination und Organisation des Projekts in seinem eigenen Unternehmen verantwortlich.

Exigo ist berechtigt, Subunternehmer für die Durchführung des Projekts zu akzeptieren. Exigo ist gegenüber dem Kunden in jeder Hinsicht für die von Subunternehmern geleistete Arbeit verantwortlich.

Wenn Exigo den Kunden zur Lösung einer Aufgabe an einen Dritten verweist, übernimmt Exigo keine Verantwortung für die Leistung, Handlung oder Unterlassung des Dritten.

Zusätzliche Arbeit

Exigo muss den Kunden so schnell wie möglich über den Bedarf an zusätzlichen Dienstleistungen oder die Verlängerung des Projekts informieren. Exigo informiert, ob Exigo die Zusatzleistungen oder die Erweiterung des Projekts als zusätzliche Arbeit betrachtet, die nicht im Projektplan, in der Lösungsbeschreibung oder im Angebot enthalten ist.

Besteht während der Projektdurchführung Bedarf an Mehrarbeit, werden diese gemäß Punkt 4.3. gesondert in Rechnung gestellt.

Fertigstellung der Arbeiten / Mängel bei der Arbeit

Nach Abschluss eines Projekts wird Exigo das vereinbarte Projekt dem Kunden übergeben. Die Art der Einreichung hängt vom Umfang und der Komplexität ab.

Der Kunde muss dann erkannte Fehler und Mängel innerhalb einer angemessenen Zeit bei Exigo reklamieren. Fehler und Mängel, für die innerhalb eines (1) Monats nach Einreichung eines Projekts eine Reklamierung eingereicht wurde, werden von Exigo kostenlos berichtigt. Wenn der Kunde später als einen (1) Monat nach Einreichung eines Projekts für Mängel und Mängel reklamiert, erlischt die Verpflichtung von Exigo zur kostenfreien Mängelbeseitigung.

Dem Kunden obliegt es daher unmittelbar nach Einreichung des Projekts, eigene Tests des Projekts samt dessen Erfüllung der Lösungsbeschreibung und etwaiger Anlagen durchzuführen. Wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Lieferung auf Mängel hinweist, kann Exigo keine kostenfreie Nacherfüllung gewähren.

Wenn Exigo für einen Fehler oder einen Mangel verantwortlich ist, muss dieser Fehler innerhalb eines angemessenen Zeitraums behoben werden oder der Kunde muss darüber informiert werden, wie dieser behoben werden kann.

Stellt sich während der Fehlerbeseitigung heraus, dass Exigo nicht für den Fehler verantwortlich ist, ist Exigo berechtigt, die Nachbesserungsarbeiten gemäß der geltenden Preisliste in Rechnung zu stellen.

Fehler, die durch Betriebsbedingungen, durch Fremdsoftware oder durch eigene Arbeiten des Kunden verursacht werden, können nicht Exigo zugeschrieben werden. Der Kunde kann gegenüber Exigo auch keinen Anspruch auf Mängel geltend machen, die der Kunde zu einem früheren Zeitpunkt genehmigt hat.

Der Kunde hat die Beweislast dafür, dass Mängel oder Schäden auf Handlungen oder Unterlassungen Exigos zurückzuführen sind.

Verzögerung

Wenn die Parteien einen Zeitplan vereinbart haben, kommt es zu einer Verzögerung, wenn die Lieferung des Projekts nicht zum vereinbarten Liefertermin erfolgt ist. Die Verspätung läuft bis zum Liefertermin.

Wenn die Verspätung auf Umständen beruht, die nicht im Projekt von Exigo enthalten sind, ist Exigo berechtigt, den vereinbarten Liefertermin um mindestens die der Verspätung entsprechende Anzahl Tage zu verschieben.

Wenn es Umstände gibt, die eine weitere Verschiebung rechtfertigen, ist dies gerechtfertigt, wenn Exigo die Angemessenheit angeben kann.

Die folgenden Gründe für eine Verspätung werden immer als angemessen betrachtet und sind für eine Fristverlängerung geeignet:

  • Änderungen an der vereinbarten Arbeit, die der Kunde wünscht
  • Verzögerung des Kunden
  • Andere Bedingungen beim Kunden, die ohne das Verschulden Exigos entstehen
  • Bedingungen, die ohne Verschulden von Exigo auftreten und über die Exigo nicht Herr ist, z.B. Krieg, ungewöhnliche Naturereignisse, Feuer, Streiks, Aussperrung oder Vandalismus
  • Öffentliche Anordnungen oder Verbote, die nicht auf die eigenen Umstände von Exigo zurückzuführen sind

Entschädigung

Die Parteien mit den in diesen Geschäftsbedingungen genannten Einschränkungen oder Ergänzungen haften sich nach den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts. Exigo übernimmt keine Haftung gegenüber Dritten.

Exigo hat Anspruch auf Ersatz von Schäden, die direkt aus der Verspätung des Kunden oder sonstigen schuldhaften Bedingungen beim Kunden resultieren.

Sofern nicht im Zusammenhang mit der jeweiligen Aufgabe schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, haftet Exigo nicht für Verspätungen oder Fehler und Arbeitsmängel, die zu Betriebsverlusten, Verdienstausfällen und anderen Folgeschäden, indirekten Schäden und finanziellen Folgeschäden bei dem Kunden führen. Die Einschränkung gilt jedoch nicht, wenn Exigo grob fahrlässig gehandelt hat.

Die Haftung von Exigo gegenüber dem Kunden ist immer auf das Dreifache des für die Aufgabe vereinbarten Entgelts begrenzt, und wenn kein festes Entgelt vereinbart wurde, dann auf das für den Auftrag angemessene Entgelt. Unabhängig davon kann Exigos Verantwortung für ein Projekt oder einen einzelnen Kunden im selben Kalenderjahr 5.000.000 DKK nicht überschreiten.

Im Falle einer verspäteten Haftung wurde die Haftung von Exigo für Schäden zu halben (0,5)% pro angefangener Woche vereinbart, jedoch auf maximal 10% der Gebühr von Exigo.

Eigentumsvorbehalt

Alle von Exigo angebotenen Dienstleistungen und Produkte jeglicher Art bleiben Eigentum von Exigo, bis alle mit der Lieferung verbundenen Beträge einschließlich aller Zinsen und Kosten vollständig bezahlt sind.

Wenn der Kunde in ein Insolvenzverfahren gerät und die Vereinbarung nicht einhält oder eingeht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, die erbrachten Leistungen an den Kunden zurückzugeben.

Rechte

Exigo besitzt die vollen Urheber- und Nutzungsrechte für die für den Kunden entwickelten Daten und Materialien.

Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, übertragbares Recht zur Nutzung der von Exigo entwickelten Daten und Materialien.

Wenn der Kunde das Nutzungsrecht unbefugt einem Dritten überlässt, haftet der Kunde gegenüber Exigo für jeden Verstoß mit DKK 1.000.000.

Vertraulichkeit

Exigo verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Durchführung bestimmter Projekte und der Zusammenarbeit im Allgemeinen keine vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben. Exigo ist jedoch berechtigt, zu Marketingzwecken den Kunden oder das Projekt als Referenz anzugeben.

Exigo gibt die persönlichen Daten des Kunden nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden an Dritte weiter.

Für den Kunden entwickelte Daten und Material sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Streitigkeiten und anwendbares Recht

Alle Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung der Parteien ergeben oder darauf bezogen sind, werden durch die Entscheidung von Exigo vor den dänischen Gerichten oder durch Schiedsverfahren gemäß ABR89 beigelegt.

Alle rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben können, sowie alle zugrunde liegenden Lieferungen müssen gemäß des dänischen Rechts beurteilt werden, mit Ausnahme des dänischen Gesetzes über das internationale Privatrecht (kein Recht).
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